

Produktübersicht
Waldbrandversicherung
Mit Hilfe der Entschädigung kann der Waldbesitzer die enormen Verluste nach einem Waldbrand kompensieren. Denn erstens bleiben erwartete Verzinsungen für die in der Vergangenheit getätigten Investitionen (z.B. Bestandesbegründung und -pflege) aus. Und zweitens fallen Kosten für Löscharbeiten, Abräumung und die waldgesetzlich vorgeschriebene Wiederaufforstung an.
Die Waldbrandversicherung bietet Schutz gegen Schäden durch
Wald-Sturmversicherung
Auch bei Sturmschäden trifft es den Waldbesitzer doppelt: Immer häufiger sorgen große Sturmereignisse für einen Preissturz auf den Holzmärkten. Außerdem entsteht im Forstbetrieb ein Schaden durch die unplanmäßige Nutzung des teilweise unreifen Holzes, da die Wertkulmination des geschädigten Waldbestandes noch nicht erreicht werden konnte. Beides kann dann mit Hilfe der pauschalen Entschädigungen finanziell besser abgefedert werden.
Weiterlesen ...Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
Wenn z.B. bei Forstarbeiten oder auf Waldwegen etwas passiert, muss der Waldbesitzer mit Schadenersatzansprüchen rechnen.
Es können z.B. Ersatzansprüche aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder aus dem Einsatz von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen, Anhängern oder sonstigen Geräten geltend gemacht werden. Die für Sie zusammengestellte Urteilssammlung verdeutlicht die Notwendigkeit einer speziell auf Ihre Risiken abgestimmten Versicherungslösung.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Wenn z.B. bei Forstarbeiten oder auf Waldwegen etwas passiert, muss der Waldbesitzer mit Schadenersatzansprüchen rechnen.
Es können z.B. Ersatzansprüche aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder aus dem Einsatz von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen, Anhängern oder sonstigen Geräten geltend gemacht werden. Die für Sie zusammengestellte Urteilssammlung verdeutlicht die Notwendigkeit einer speziell auf Ihre Risiken abgestimmten Versicherungslösung.
Umweltschadenversicherung
Im Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag das Umweltschadensgesetz verabschiedet. Mit erheblichen Auswirkungen für nahezu jeden Betrieb. Denn vom selbstständigen Handwerker über land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis hin zum Chemiekonzern haftet jeder für Schäden, die er der Umwelt zufügt. Die neue Haftung lässt eine Versicherungslücke entstehen, die im Ernstfall existenzbedrohend für Ihren Forstbetrieb sein kann. Schützen Sie sich und Ihren Betrieb vor nicht kalkulierbaren Schadensforderungen. Entscheiden Sie sich für die Umweltschadensversicherung.
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